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   LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05   

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LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05 (https://dejure.org/2006,8793)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05 (https://dejure.org/2006,8793)
LAG Hamm, Entscheidung vom 21. Juni 2006 - 2 Sa 1861/05 (https://dejure.org/2006,8793)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zu den Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem. § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB bei der Übernahme von Markenartikeln. Der Anspruch auf Geltendmachung eines Betriebsübergangs ist nicht verwirkt, wenn im Vorprozess die Unwirksamkeit der Kündigung des Betriebsveräußerers ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 256 Abs. 1 ZPO, 613 a Abs. 1 Satz 1 BGB.
    Zu den Voraussetzungen eines Betriebsübergangs gem. § 613 a Abs. 1 S. 1 BGB bei der Übernahme von Markenartikeln. Der Anspruch auf Geltendmachung eines Betriebsübergangs ist nicht verwirkt, wenn im Vorprozess die Unwirksamkeit der Kündigung des Betriebsveräußerers ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen oder Nichtvorliegen eines Betriebsübergangs; Folgen einer Übernahme der wesentlichen Teile des unbeweglichen und des beweglichen Anlagevermögen und Umlaufvermögens unter Bezeichnung nach außen als Nachfolger des vorherigen Unternehmens ; Notwendigkeit der ...

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; BGB § 613 a Abs. 1 Satz 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242 § 613a Abs. 1 Satz 1
    Anscheinsbeweis für Betriebsübergang bei Übernahme von Markenartikeln - keine Verwirkung des Fortsetzungsverlangen bei Übernahme des vom Betriebsveräußerer unwirksam gekündigten Arbeitsverhältnisses und fehlendem Vertrauensschutz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05
    Die dagegen vom Kläger erhobene Kündigungsschutzklage war in dem Vorprozess LAG Hamm 4 Sa 1120/03 = ArbG Münster 3 Ca 747/02 in zweiter Instanz erfolgreich.

    Das BAG hat die Revision des Insolvenzverwalters gegen das Urteil des LAG Hamm vom 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03 - durch Urteil vom 29.09.2005 - 8 AZR 647/04 - zurückgewiesen.

    In dem Vorprozess LAG Hamm 4 Sa 1120/03 hatte der Kläger mit Schriftsatz vom 29.07.2002 darauf hingewiesen, dass die Firma C4xxxx einen wesentlichen Teil des Betriebes der Insolvenzschuldnerin übernommen habe.

    Das am 25.11.2004 verkündete zweitinstanzliche Urteil des Vorprozesses - 4 Sa 1120/03 - ist dem Kläger am 03.12.2004 zugestellt worden.

    Bezug genommen wird ferner auf die Akte des Vorverfahrens 4 Sa 1120/03.

    Die Prozessbevollmächtigten des Insolvenzverwalters in dem Vorprozess LAG Hamm - 4 Sa 1120/03 - und der Beklagten sind identisch.

    Ob das im Vorprozess 4 Sa 1120/03 ergangene Urteil im Wege der Rechtskrafterstreckung gem. §§ 265, 325 ZPO auch gegenüber der Beklagten als Rechtsnachfolgerin des Veräußerers wirkt, kann hier offen bleiben.

    Die in dem Vorprozess ArbG Münster - 3 Ca 747/02 - = LAG Hamm - 4 Sa 1120/03 - vom Kläger angestrengte Kündigungsschutzklage ist zwar am 18.03.2002 beim Arbeitsgericht eingegangen, aber dem Insolvenzverwalter erst am 22.03.2002 zugestellt worden.

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 346/01

    Betriebsübergang - Kündigung des Insolvenzverwalters

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05
    Der Übergang eines Betriebsteils steht für dessen Arbeitnehmer dem Betriebsübergang gleich (BAG v. 18.04.2002 - 8 AZR 346/01 - NZA 2002, 1207 = ZIP 2002, 2003).

    Die Übertragung der sächlichen und immateriellen Betriebsmittel muss sich daher auf eine organisatorische Untergliederung beziehen, die bereits bei dem Betriebsveräußerer die Qualität eines Betriebsteils hatte (BAG v. 18.04.2002 - 8 AZR 346/01 - NZA 2002, 1207; BAG, v. 08.08.2002 - 8 AZR 583/01 - NZA 2003, 315).

  • BAG, 23.09.1999 - 8 AZR 614/98

    Anspruch auf Arbeitslohn und Urlaubsabgeltung gegen den Altarbeitgeber nach

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05
    Vorliegend handelt es sich dagegen um die Übernahme eines vom Betriebsveräußerer, wie nunmehr rechtskräftig feststeht, unwirksam gekündigten Arbeitsverhältnisses, welches bereits in gekündigtem Zustand nach der am 18.03.2002 erfolgten Betriebsübernahme auf die Beklagte übergegangen war (vgl. BAG v. 23.09.1999 - 8 AZR 614/98 - unter II. 1. d. G. n.V.).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05
    Dazu gehören als relevante Aspekte namentlich die Art des betreffenden Unternehmens, ein etwaiger Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude oder bewegliche Güter, der Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige Übernahme der Hauptbelegschaft, der etwaige Übergang der Kundschaft sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH v. 11.03.1997 - RS C 13/95 - NZA 1997, 433; BAG, v. 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - NZA 1997, 1050).
  • BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05

    Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05
    Verändert sich z.B. die Produktionskapazität, die Anzahl der Mitarbeiter, der Betriebszweck und die Arbeitsorganisation, kann die so geänderte betriebliche Organisation nicht mehr mit der vorher bestandenen wirtschaftlichen Einheit identisch sein (vgl. BAG v. 13.05.2004 - 8 AZR 331/03 - NZA 2004, 1295; BAG, v. 04.05.2006 - 8 AZR 299/05 - ZIP 2006, 1545).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05
    Dazu gehören als relevante Aspekte namentlich die Art des betreffenden Unternehmens, ein etwaiger Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude oder bewegliche Güter, der Wert der immateriellen Aktiva im Zeitpunkt des Übergangs, die etwaige Übernahme der Hauptbelegschaft, der etwaige Übergang der Kundschaft sowie der Grad der Ähnlichkeit zwischen den vor und nach dem Übergang verrichteten Tätigkeiten (ständige Rechtsprechung des BAG im Anschluss an EuGH v. 11.03.1997 - RS C 13/95 - NZA 1997, 433; BAG, v. 22.05.1997 - 8 AZR 101/96 - NZA 1997, 1050).
  • BAG, 18.12.2003 - 8 AZR 621/02

    Teilbetriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05
    Da die Beklagte mit allen Rechten und Pflichten in das Arbeitsverhältnis des Klägers eingetreten ist, muss sie auch die Freistellung des Klägers gegen sich gelten lassen (BAG v. 18.12.2003 - 8 AZR 621/02, ZIP 2004, 1068).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05
    Auch bei dem Bewerb eines Betriebsteils ist es allerdings erforderlich, dass die wirtschaftliche Einheit ihre Identität bewahrt (BAG v. 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 - NZA 2000, 144 = ZIP 2000, 200).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 583/01

    Teilbetriebsübergang - Kündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05
    Die Übertragung der sächlichen und immateriellen Betriebsmittel muss sich daher auf eine organisatorische Untergliederung beziehen, die bereits bei dem Betriebsveräußerer die Qualität eines Betriebsteils hatte (BAG v. 18.04.2002 - 8 AZR 346/01 - NZA 2002, 1207; BAG, v. 08.08.2002 - 8 AZR 583/01 - NZA 2003, 315).
  • BAG, 20.05.1988 - 2 AZR 711/87

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung und über den Übergang

    Auszug aus LAG Hamm, 21.06.2006 - 2 Sa 1861/05
    Dabei muss das Erfordernis des Vertrauensschutzes das Interesse des Berechtigten derart überwiegen, dass ihm die Erfüllung des Anspruchs nicht mehr zuzumuten ist (BAG v. 27.01.2000 - 8 AZR 106/99 - ZInsO 2000, 411; BAG, v. 20.05.1988 - 2 AZR 711/87, AP Nr. 5 zu § 242 BGB Prozessverwirkung).
  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 106/99

    Betriebsübergang - Verwirkung der Geltendmachung eines Betriebsübergangs durch

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 331/03

    Betriebsübergang - Schuhproduktion - Änderung des Betriebszwecks

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 350/03

    Betriebsübergang - Übergang eines Gefahrstofflagers

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 320/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

  • EuGH, 07.03.1996 - C-171/94

    Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium

  • BAG, 15.05.1985 - 5 AZR 276/84

    Betriebsmittel - Anscheinsbeweis - Betriebsnachfolge - Betriebsübernahme

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